Fugen
Fugen sind bei keramischen Belägen notwendig, um die herstellungsspezifischen, in den EN 98 geregelten Maßtoleranzen auszugleichen. Es werden folgende Fugenbreiten empfohlen:
Bei trockengepressten Fliesen der Gruppe B:
bis 100 mm Kantenlänge: Fugenbreite ca. 2 mm
bis 200 mm Kantenlänge: Fugenbreite ca. 3 mm
bis 600 mm Kantenlänge: Fugenbreite ca. 4 mm
Bei stranggezogenen Fliesen der Gruppe A:
über 115 mm Kantenlänge: Fugenbreite 5-10 mm
Die elastische Ausbildung von Dehn- und Randbegrenzungsfugen und ihre Dimensionierung ist in der Verarbeitungsrichtlinie "Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten" geregelt und technisch zwingend erforderlich.